Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Produkten des Sportamtes. Der Onlineshop wird durch die Abteilung Badeanlagen des Sportamtes betrieben. Durch Ihre Bestellung schliessen Sie deshalb mit dem Sportamt einen Vertrag gemäss folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab:
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit dem Zugang Ihrer vollständig ausgefüllten Bestellung beim Sportamt zustande. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht.
2. Preis
Die bestellten Eintritte erhalten Sie zum Preis gemäss der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung geltenden Gebührenordnung für die öffentlichen Badeanlagen und Schulschwimmanlagen der Stadt Zürich.
3. Gültigkeit
Unleserliche oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
4. Lieferung
Das Sportamt liefert die bestellten Einzeleintritte per Email oder als Handyticket (Downloadlink als SMS) und die Übergangstickets per Email. Neu beantragte Chipkarten werden innert fünf Arbeitstagen per Post kostenlos zugestellt. Die bestellten Eintritte werden an die in Ihrer Bestellung angegebenen Email respektive Postadresse gesandt. Fehlzustellungen wegen falscher Angaben gehen zu Ihren Lasten.
5. Rückgabe und Umtausch
Eine Rückgabe und ein Umtausch der erworbenen Eintritte ist nicht möglich.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (MwSt). Die Zahlung erfolgt ausschliesslich über die folgenden Zahlkarten:
- MasterCard
- Visa
- Postcard
7. Sonstiges
Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.
Stadt Zürich, Sportamt, Abteilung Badeanlagen, September 2013
Datenschutzbestimmungen
Eintritte, die durch ein auf einen Namen ausgestelltes Sportabo generiert werden, sind für eine bestimmte Dauer mit dem entsprechenden Abo in der Datenbank verknüpft, damit die Qualitätskontrolle des Kassensystems wahrgenommen werden kann und die notwendigen Abrechnungen innerhalb des Tarifverbundes sowie die jährlichen Frequenzstatistiken erstellt werden können. Diese Verknüpfung ist für eine beschränkte Anzahl Mitarbeitende des Sportamtes einsehbar und wird nur für die vorgenannten Zwecke eingesetzt. Später werden die Zutrittsdaten anonymisiert und ausschliesslich zum Zwecke der Langzeit-Statistiken aufbewahrt.